Was ist Hausgeld: Eigentumswohnung richtig kalkulieren
Das Hausgeld ist ein oft unterschätzter Kostenfaktor, der beim Kauf einer Eigentumswohnung und in der Zeit danach eine entscheidende Rolle spielt. Vielen angehenden Wohnungseigentümern ist nicht bewusst, dass die monatliche Zahlung zusätzlich zu den reinen Nebenkosten dazukommt und wichtige Rücklagen für die Instandhaltung des Gebäudes sichert.
Wer das Hausgeld richtig kalkuliert, stellt sicher, dass es langfristig keine bösen Überraschungen gibt – für den Eigentümer und auch für den Mieter. Ein genauer Blick auf die Zusammensetzung und Höhe des Hausgeldes ist daher unerlässlich.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Hausgeld bei der Eigentumswohnung?
Welche Kosten müssen im Hausgeld eingeplant werden?
Wie hoch ist ein durchschnittliches Hausgeld?
Berechnung: Hausgeld selber berechnen
Kann man das Hausgeld auf Mieter umlegen?
Das Wichtigste in Kürze
- Hausgeld umfasst mehr als Nebenkosten: Es beinhaltet auch Rücklagen für Instandhaltung und Verwaltung
- Verschiedene Kostenfaktoren: Dazu zählen Heizung, Wasser, Hausmeister und Instandhaltungsrücklagen
- Nicht alle Kosten umlegbar: Verwaltungskosten trägt der Eigentümer, andere Posten können auf den Mieter umgelegt werden
- Hausgeld variiert: Die Höhe hängt von Wohnanlage, Lage und Zustand der Immobilie ab
Was ist Hausgeld?
Das Hausgeld ist eine monatliche Zahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leistet. Es deckt die laufenden Kosten für die Verwaltung und den Unterhalt des gemeinschaftlichen Eigentums, wie z. B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Hausmeisterdienste.
Ein Teil des Hausgeldes fließt auch in die Instandhaltungsrücklage, um zukünftige Reparaturen am Gebäude abzusichern (z.B. Malerarbeiten im Treppenhaus). Dabei ist das Hausgeld ein festgelegter Betrag, der auf Grundlage der geschätzten jährlichen Kosten kalkuliert wird und sich nach der Größe der Wohnung richtet.
Was ist Hausgeld bei der Eigentumswohnung?
Es spielt keine Rolle, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird – das Hausgeld muss in beiden Fällen entrichtet werden. Allerdings gibt es einen Unterschied in der Aufteilung der Kosten: Während ein Selbstnutzer das gesamte Hausgeld selbst trägt, kann ein Vermieter bestimmte Posten, wie die Betriebskosten (z. B. Heizung, Wasser und Müllabfuhr), auf den Mieter umlegen.
Welche Kosten müssen im Hausgeld eingeplant werden?
Das Hausgeld für eine Eigentumswohnung ist in der Regel bei jeder Immobilie anders aufgeteilt und wird gemeinsam mit der Hausverwaltung abgestimmt. Mögliche Bestandteile des Hausgeldes können folgende sein:
- Betriebskosten
- Heizung, Warmwasserversorgung & Abwassergebühren
- Kaltwasserversorgung
- Müllabfuhr
- Straßenreinigung
- Gebäudereinigung (Treppenhaus, Flure)
- Beleuchtung des Gemeinschaftseigentums
- Schornsteinreinigung
- Versicherungen (Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung)
- Hausmeisterkosten
- Vergütung des Hausmeisters
- Kleinreparaturen und Wartungen, die der Hausmeister übernimmt
- Kosten für Gartenpflege und Außenanlagen
- Pflege von Grünflächen
- Schneeräumung im Winter
- Instandhaltung von Spielplätzen oder Gemeinschaftsflächen
- Verwaltungskosten
- Vergütung der Hausverwaltung
- Kosten für Verwaltungsunterlagen und Porto
- Gebühren für die Durchführung der Eigentümerversammlungen
- Instandhaltungsrücklage
- Rücklagen für zukünftige Reparaturen und Sanierungen
- Aufwendungen für große Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Dach, Fassade)
- Beiträge für die Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum (z. B. Fenster, Dächer, Fassaden)
- Wartungskosten
- Fahrstuhlwartung
- Wartung von Heizungsanlagen
- Wartung von Brandschutzsystemen und Rauchmeldern
- Wartung der Türöffnungs- und Schließanlagen
- Sonstige Kosten
- Honorare für externe Gutachten oder rechtliche Beratung
- Kosten für Beschlussfassungen und rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der WEG
Wie hoch ist ein durchschnittliches Hausgeld?
Der Beitrag zum Hausgeld wird in der Regel anteilig nach der Größe der Wohnung berechnet, meist basierend auf den sogenannten Miteigentumsanteilen. Das bedeutet, dass Eigentümer einer größeren Wohnung in der Regel einen höheren Hausgeldbeitrag zahlen, da sie einen größeren Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten tragen. Diese Kosten werden auf alle Eigentümer der Wohnanlage verteilt, wobei größere Einheiten entsprechend mehr zur Deckung der laufenden Ausgaben beitragen.
Das durchschnittliche Hausgeld in Deutschland liegt bei etwa 3,00 Euro pro Quadratmeter monatlich. Diese Kosten können je nach Lage und Zustand der Immobilie schwanken. Faktoren wie die Ausstattung des Gebäudes, die Anzahl der Wohneinheiten und der allgemeine Pflegezustand spielen eine Rolle bei der Festlegung der Höhe des Hausgeldes.
Wohnfläche in m² | Hausgeld pro Monat (Euro) | Hausgeld pro Jahr (Euro) |
30 | 90.0 | 1080.0 |
40 | 120.0 | 1440.0 |
50 | 150.0 | 1800.0 |
60 | 180.0 | 2160.0 |
70 | 210.0 | 2520.0 |
80 | 240.0 | 2880.0 |
90 | 270.0 | 3240.0 |
100 | 300.0 | 3600.0 |
110 | 330.0 | 3960.0 |
120 | 360.0 | 4320.0 |
Berechnung: Hausgeld selber berechnen
Die Kalkulation des Hausgeldes erfolgt auf Basis der anfallenden Kosten für das gemeinschaftliche Eigentum. Dazu gehören die Betriebskosten, Verwaltungskosten und besonders die Instandhaltungsrücklage, die für zukünftige Reparaturen und Sanierungen angespart wird. Ein wesentlicher Aspekt der Kalkulation ergibt sich aus der II. Berechnungsverordnung (II. BV), die als Grundlage zur Ermittlung von Betriebskosten und zur Festlegung der Instandhaltungsrücklage dient.
Bestandteile des Hausgeldes:
- Betriebskosten gemäß II. BV
Die Betriebskosten umfassen alle laufenden Ausgaben für Heizung, Wasser, Strom für gemeinschaftliche Bereiche, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Versicherungen und mehr. Diese werden gemäß der II. BV anteilig auf die Eigentümer verteilt.
- Instandhaltungsrücklage
Gemäß § 28 II. BV muss die Instandhaltungsrücklage angespart werden, um große Sanierungen oder Instandsetzungen des Gemeinschaftseigentums zu finanzieren (z.B. Dach, Fassaden, Aufzug). Üblicherweise wird eine Rücklage von ca. 0,8-1,0 Euro pro Quadratmeter monatlich empfohlen, je nach Alter und Zustand des Gebäudes.Beispielkalkulation:
- Wohnung mit 80 m² Wohnfläche in einem durchschnittlichen Gebäude.
- Betriebskosten: 3,00 € pro m² (monatlich)
- 80 m² x 3,00 € = 240 € Betriebskosten pro Monat
- Instandhaltungsrücklage: 0,90 € pro m² (monatlich, gemäß II. BV)
- 80 m² x 0,90 € = 72 € Rücklage pro Monat
Gesamt-Hausgeld pro Monat: 240 € (Betriebskosten) + 72 € (Instandhaltungsrücklage) = 312 € monatlich
Gesamt-Hausgeld pro Jahr: 312 € x 12 = 3.744 € jährlich
Hier wäre langfristig noch ein Kalkulator gut, wo man recht einfach verschiedene Daten eintragen lassen kann, um sich das Hausgeld zu berechnen
Kann man das Hausgeld auf Mieter umlegen?
Ja, Teile des Hausgeldes können auf Mieter umgelegt werden, aber nicht alle Kosten. Umlegbar auf den Mieter sind in der Regel nur die Betriebskosten, die durch die Nutzung der Wohnung und des gemeinschaftlichen Eigentums entstehen. Diese Kosten fallen unter die sogenannte Betriebskostenverordnung (BetrKV) und beinhalten zum Beispiel:
- Heizkosten und Warmwasserversorgung
- Kosten für Müllabfuhr und Straßenreinigung
- Wasserkosten und Abwassergebühren
- Gebäudereinigung und Hausmeisterdienste
- Gartenpflege und Pflege der Außenanlagen
- Gebäudeversicherungen (z.B. Haftpflicht- oder Feuerversicherung)
Nicht umlegbare Kosten
Allerdings gibt es auch Kosten im Hausgeld, die der Vermieter selbst tragen muss und nicht auf den Mieter umlegen kann:
- Verwaltungskosten: Dazu zählen die Vergütung der Hausverwaltung oder Kosten für Eigentümerversammlungen.
- Instandhaltungsrücklage: Diese dient der langfristigen Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, wie z. B. der Fassade oder dem Dach, und wird vom Eigentümer getragen.
- Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen: Solche Ausgaben dürfen ebenfalls nicht auf den Mieter abgewälzt werden.
Wenn das monatliche Hausgeld 300 € beträgt, davon aber 100 € auf Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage entfallen, können nur die restlichen 200 € auf den Mieter als Betriebskosten umgelegt werden. Wichtig ist, dass dies im Mietvertrag klar geregelt wird und die Nebenkostenabrechnung transparent nach den gesetzlichen Vorgaben der Betriebskostenverordnung erstellt wird.
Die richtige Aufteilung der Kosten stellt sicher, dass der Mieter nicht unrechtmäßig belastet wird und der Vermieter seine rechtlichen Pflichten einhält.
Fazit
Das Hausgeld ist ein essenzieller Bestandteil der Kostenkalkulation für Eigentumswohnungen und darf nicht unterschätzt werden. Eine genaue Planung und Berücksichtigung aller relevanten Posten, wie Betriebskosten und die Instandhaltungsrücklage, schützt vor finanziellen Überraschungen. Wer frühzeitig richtig kalkuliert, schafft die Grundlage für eine stabile und langfristig profitable Immobilie – ob zur Eigennutzung oder Vermietung.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Hausgeld ist normal?
Die Höhe des Hausgelds variiert je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Immobilie, liegt aber im Durchschnitt bei 2,50 bis 4,00 Euro pro Quadratmeter monatlich. In Städten oder hochwertig ausgestatteten Wohnanlagen kann das Hausgeld bis zu 30 Prozent höher ausfallen, während ältere Gebäude oft höhere Rücklagen erfordern.
Ist Hausgeld Pflicht?
Ja, das Hausgeld ist für alle Wohnungseigentümer verpflichtend. Laut dem Wohnungseigentumsgesetz müssen alle Miteigentümer regelmäßig zur Deckung der gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben beitragen, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Wohnanlage zu gewährleisten.
Wie hoch sollte die Rücklage bei Eigentumswohnungen sein?
Die Rücklage sollte idealerweise zwischen 0,80 und 1,00 Euro pro Quadratmeter monatlich betragen, was etwa 20 bis 30 Prozent des gesamten Hausgelds ausmacht. Diese Rücklage wird für größere Instandhaltungsarbeiten am Haus oder am Gemeinschaftseigentum genutzt.
Wer legt das Hausgeld fest?
Das Hausgeld wird von der Eigentümerversammlung festgelegt, basierend auf einem Wirtschaftsplan, den der Hausverwalter erstellt. In der Regel wird das Hausgeld durch eine einfache Mehrheit der Eigentümer beschlossen, nachdem die Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr geprüft wurden.
Was ist alles im Hausgeld enthalten?
Das Hausgeld umfasst die laufenden Kosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Reinigung sowie Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage. Einige Posten, wie haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Hausmeister) und Wartungskosten, können teilweise auf Mieter umgelegt werden.
Kann man Hausgeld von der Steuer absetzen?
Ja, bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen im Hausgeld, wie Gartenpflege oder Hausmeisterkosten, können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese Kosten mindern die Steuerlast des Eigentümers, sofern sie im Zusammenhang mit der Wohnung stehen.
Was passiert, wenn ich kein Hausgeld zahle?
Wer das Hausgeld nicht zahlt, riskiert rechtliche Schritte seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese kann das ausstehende Hausgeld durch eine Klage oder eine Zwangsvollstreckung einfordern, was zu erheblichen finanziellen Belastungen und möglichen Einschränkungen der Eigentumsrechte führt.
Spielt das Hausgeld eine Rolle beim Kauf einer Eigentumswohnung?
Ja, das Hausgeld ist ein wichtiger Faktor beim Kauf einer Eigentumswohnung, da es laufende Kosten darstellt, die der Käufer langfristig zahlen muss. Käufer sollten daher die Höhe des Hausgelds und die angesammelte Instandhaltungsrücklage genau prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.